I. G. FARBENINDUSTRIE AG

I. G. Farbenindustrie AG,
 
I. G. Farben, ehemaliger größter Chemiekonzern der Erde und größtes deutsches Unternehmen; gegründet 1925. Eine besondere Rolle spielten bei der Gründung die Vorläufergesellschaften der heutigen Unternehmen Bayer AG, BASF AG und Hoechst AG, die bereits damals weltweite Bedeutung bei der Herstellung und Verbreitung synthetischer Farbstoffe besaßen und zusammen mit den folgenden Gesellschaften als die »großen Sechs« bezeichnet wurden: Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation (Agfa-Gevaert-Gruppe), Leopold Cassella & Company GmbH, Kalle & Company AG (beide heute bei der Hoechst AG). Zwischenstufen des Fusionsprozesses waren die Bildung des »Dreibundes« (1904) aus Bayer, BASF und Agfa und die Gründung der »Interessengemeinschaft der deutschen Teerfabriken« (1916). Der Einfluss der I. G. F. AG beziehungsweise deren Vorläufer erstreckte sich auch auf andere Branchen, so z. B. über Beteiligungen an der AG für Stickstoffdünger, der Duisburger Kupferhütte und den Rheinischen Stahlwerken.Als Gründungsgesellschaft fungierte die BASF, die ihr Grundkapital erhöhte, das Vermögen der beteiligten anderen Gesellschaften übernahm, ihren Sitz nach Frankfurt am Main verlegte und ihren Namen in Interessen-Gemeinschaft Farbenindustrie AG änderte.
 
Der Aufbau des Konzerns war durch dezentrale Organisation mit weitgehender Selbstständigkeit der einzelnen Werke gekennzeichnet; gleichzeitig bestanden Zentralverwaltungen (Finanzverwaltung, Zentraleinkauf u. a.). Der Vorstand umfasste 1925 zunächst 83 Personen; er wurde schrittweise reduziert; seit 1930 bildete der Zentralausschuss des Vorstands (8 Mitglieder) die Entscheidungsspitze des Konzerns. Führende Persönlichkeiten in Vorstand und Aufsichtsrat (zunächst 39 Mitglieder) waren C. Bosch und C. Duisberg.
 
Konzernentwicklung:
 
1926 fusionierte mit der Köln-Rottweil AG, der Dynamit AG, vormals Alfred Nobel & Company (heute als Dynamit Nobel AG bei der Metallgesellschaft AG), und der Rheinisch-Westfälischen Sprengstoff AG der größte Teil der deutschen Pulver- und Sprengstoffindustrie mit der I. G. F. AG. Seine ausländischen, besonders USA-Beteiligungen organisierte der Konzern durch Gründung der Holdinggesellschaften I. G. Chemie, Basel (Internationale Gesellschaft für Chemische Unternehmungen AG; 1928), und American I. G. Chemical Corporation, New York (1929). Die I. G. F. AG gehörte zahlreichen nationalen und internationalen Kartellen an, so dem Stickstoffsyndikat (1919-1945). 1929 wurde von französischen und schweizerischen Farbstofffabriken und der I. G. F. ein Farbstoffkartell gegründet, dem 1932 die britische ICI (Imperial Chemical Industries PLC) beitrat. Auf dem Gebiet der Kohlehydrierung bestanden seit 1927 Verträge mit der Standard Oil Company, New Jersey (heute Exxon Corporation). Die Machtkonzentration und der Einfluss der I. G. F. dokumentierte sich in mehr als 700 Beteiligungsgesellschaften (bis 1945).
 
In der Forschung trat die I. G. F. besonders durch die Entwicklung von synthetischem Stickstoff (für Düngemittel und Explosiva), synthetischen Fasern, Kunststoffen, Arzneimitteln und Farbstoffen sowie durch die Entwicklung der großtechnischen Verfahren zur Benzin-Hochdruckhydrierung aus Braun- und Steinkohle, zur Herstellung von elementarem Schwefel, synthetischem Kautschuk, Schädlingsbekämpfungsmitteln und hochgiftigen Kampfstoffen (Giftgas) hervor.
 
Geschichte:
 
Während der nationalsozialistischen Diktatur und des Zweiten Weltkrieges war die I. G. F. in die Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen des Regimes verstrickt. Nach 1936 kam es zu einer Verschmelzung staatlicher und unternehmerischer Funktionen beziehungsweise Institutionen bei der I. G. F.. So regulierte Carl Krauch (Mitglied des Vorstands und des Zentralausschusses; seit 1940 Vorsitzender des Aufsichtsrats) als »Generalbevollmächtigter für Sonderfragen der chemischen Erzeugung« (1938-1945) große Teile des deutschen Investitionsvolumens und sicherte der Wehrmacht die Mindestversorgung mit Treibstoff, Buna, Sprengstoff, Giftgas u. a. Rohstoffen. Die I. G. F., einer der wesentlichen Nutznießer der Arisierung (Rassengesetze), nutzte den Krieg und griff unter Anwendung wirtschaftlichen und politischen Drucks in die Eigentumsverhältnisse polnischer, französischer, norwegischer, sowjetischer u. a. Unternehmen ein. 1944 beschäftigte sie über 83 000 ausländische Zwangsarbeiter (Zwangsarbeit) und KZ-Häftlinge. Der Konzern war Bauherr des großen industriellen Chemiekomplexes, der seit 1940/41 in Auschwitz errichtet wurde und für den das dortige Konzentrations- und Vernichtungslager Arbeitskräfte stellte. Hier verband sich die SS-Strategie der »Vernichtung durch Arbeit« mit dem System der Ausbeutung von KZ-Häftlingen durch Teile der deutschen Industrie. Allein im Arbeitslager Auschwitz-Monowitz, das dem I. G. F.-Zweigwerk zugeordnet war, wurden von Oktober bis Januar 1945 30 000 Tote registriert. Darüber hinaus wurden auch in den Werken Leuna, Wolfen und München Häftlinge und Fremdarbeiter beschäftigt. Das v. a. in Auschwitz zur Ermordung von Juden eingesetzte Giftgas Zyklon B wurde von der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung hergestellt, an der die I. G. F. maßgeblich beteiligt war.
 
Gemäß Gesetz Nummer 9 des Alliierten Kontrollrats vom 30. 11. 1945 wurde das gesamte Vermögen des Konzerns von den vier Besatzungsmächten beschlagnahmt und ging formell in den Besitz des Kontrollrats über; das Auslandsvermögen wurde enteignet. In den Westzonen nahmen die nunmehr als selbstständige Unternehmen zu führenden Werke der I. G. F. bis zum Jahresende 1945 unter deutschen Fachleuten fast alle wieder die Produktion auf. In der SBZ unterlagen die Betriebe des Konzerns der Demontage als Reparationen für die Sowjetunion oder wurden (z. B. die Leuna-Werke) in sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt, die ab 1953 nach Rückgabe an die DDR in Volkseigentum übergingen.
 
1947/48 standen 23 leitende Vertreter des Konzerns in Nürnberg wegen Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen vor einem amerikanischen Militärtribunal (I. G.-Farben-Prozess, Kriegsverbrecherprozesse, Nürnberger Prozesse); verurteilt wurden 13 der Angeklagten wegen Beschäftigung von ausländischen Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen und Industrieraubs in den besetzten Gebieten zu Strafen zwischen anderthalb und acht Jahren Haft. Bis 1951 waren alle Verurteilten wieder auf freiem Fuß.
 
Mit dem Gesammelten Nummer 35 vom 17. 8. 1950 verfügte die Alliierte Hohe Kommission die endgültige Aufteilung (»Entflechtung«) des Konzernvermögens in Westdeutschland auf wirtschaftlich leistungsfähige, selbstständige Unternehmen. Im Januar 1952 wurde in Frankfurt am Main die I. G. F. AG in Liquidation (auch I. G. F. AG in Abwicklung) gegründet. Nachdem gemäß Durchführungs-VO vom 23. 5. 1952 zum Gesammelten Nummer 35 aus dem vorhandenen Vermögen zwölf I. G.-Farben-Nachfolgegesellschaften (Agfa Camerawerk AG, Badische Anilin- und Sodafabrik AG, Cassella Farbwerke Mainkur AG, Chemische Werke Hüls AG, Farbenfabriken Bayer AG, Farbwerke Hoechst AG, Dynamit Nobel AG u. a.) gebildet worden waren, löste sich diese Liquidationsgesellschaft nicht auf. Sie hält bis heute die Optionen auf (1945) enteignete Vermögensteile der I. G. F. AG in den neuen Bundesländern und im Ausland beziehungsweise auf Entschädigung dafür aufrecht und wehrt Forderungen nach Entschädigung von Zwangsarbeitern aus der Kriegszeit ab. Allein in den neuen Ländern wird Anspruch auf rd. 151 Mio. m2 bebauten und unbebauten Grundbesitzes, auf Industriebetriebe wie Buna GmbH und Leuna-Werke AG und ehemalige Niederlassungen in zahlreichen Städten, v. a. im Zentrum Berlins, erhoben.
 
Literatur:
 
Ermittlungen gegen die I. G. F. AG. September 1945, hg. v. der Militärreg. der Vereinigten Staaten für Dtl., übers. v. H. Carstensen u. a. (1986);
 J. Borkin: Die unheilige Allianz der IG Farben. Eine Interessengemeinschaft im Dritten Reich (a. d. Engl., Neuausg. 1990);
 G. Plumpe: Die I. G. F. AG. Wirtschaft, Technik u. Politik 1904-1945 (1990).

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