AUSMÄRKER
Ausmärker: übersetzung
Aus|mär|ker 〈m. 3; Rechtsw.; veraltet〉 jmd., der nicht zur Gemeinde gehört
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Ausmärker,
Einwohner einer Gemeinde, der Grundstücke außerhalb ihrer Gemarkung besitzt und von seinem Wohnort aus bewirtschaftet.
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