VERBRECHEN

Verbrechen: übersetzung

Delikt; Untat; Straftat

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Ver|bre|chen [fɛɐ̯'brɛçn̩], das; -s, -:
a) Handlung, die so schwer gegen das Gesetz verstößt, dass sie sehr hoch bestraft wird:
ein schweres, grauenvolles Verbrechen; ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit; ein Verbrechen begehen; das Verbrechen konnte noch nicht aufgeklärt werden.
Syn.: Delikt, Frevel (geh.), Gräuel <Plural>, Sünde, Untat, Verfehlung, Vergehen, Verstoß.
Zus.: Gewaltverbrechen, Kriegsverbrechen, Sexualverbrechen, Sittlichkeitsverbrechen.
b) verabscheuenswürdige, verantwortungslose Handlung:
Kriege sind ein Verbrechen an der Menschheit; es ist ein Verbrechen, diese Kunstschätze so verkommen zu lassen, Kinder auf so grausame Weise zu strafen.

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ver|brẹ|chen 〈V.tr. 116; hat〉 etwas \verbrechen ein Verbrechen, eine Missetat begehen ● ich habe doch nichts verbrochen?; wer hat dieses Buch verbrochen? 〈umg.; scherzh.〉 wer ist der Autor dieses (schlechten) Buches?; eine Fährte, eine Stelle \verbrechen 〈Jägerspr.〉 durch abgebrochene Zweige kennzeichnen; Kanten \verbrechen abschrägen [Verstärkung von brechen]

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ver|brẹ|chen <st. V.; hat; meist nur im Perfekt u. Plusquamperfekt gebr.> [mhd. verbrechen, ahd. farbrechan, eigtl. = zerbrechen, zerstören; in der Rechtsspr. vom Brechen des Friedens, eines Eides od. Gesetzes gebraucht] (ugs. scherzh.):
etw. (was als Dummheit, als etw. Unrechtes o. Ä. angesehen od. mit Spott bedacht wird) tun, machen, anstellen:
was hast du wieder verbrochen?;
wer hat denn dieses Gedicht verbrochen (geschrieben)?

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Verbrechen,
 
lateinisch Crimen, im engeren Sinn eine Straftat, die gemäß der Zweiteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen im StGB (§ 12) im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht wird. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23 StGB). Die erfolglose Anstiftung (§ 30 Absatz 1 StGB), die Verabredung einer Straftat, das Sich-bereit-Erklären, die Annahme eines Anerbietens dazu (§ 30 Absatz 2 StGB) sowie die Bedrohung mit einer solchen (§ 241 StGB) sind nur dann strafbar, wenn sie ein Verbrechen betreffen. Der Verlust der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit ist nur bei Verbrechen möglich (§ 45 StGB). Im Prozessrecht hat das Vorliegen eines Verbrechens Bedeutung für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte (§§ 25, 74 Gerichtsverfassungsgesetz). Außerdem ist bei Verbrechen eine notwendige Verteidigung vorgesehen (§ 140 Absatz 1 Nummer 2 StPO). Ein Verbrechen kann nicht durch Strafbefehl geahndet werden (§ 407 StPO), eine Einstellung des Strafverfahrens nach §§ 153, 153 a, 154 d StPO ist bei Verbrechen ausgeschlossen.
 
Das österreichische StGB bezeichnet als Verbrechen vorsätzlicher Handlungen, die mit lebenslanger oder mit Freiheitsstrafe über drei Jahren bedroht sind (§ 17 StGB). - Nach schweizerischem Recht ist ein Verbrechen jede mit Zuchthaus bedrohte Straftat (StGB Art. 9 Absatz 1).
 

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Ver|brẹ|chen, das; -s, -: a) schwere Straftat: ein brutales, schweres, gemeines, scheußliches V.; ein V. begehen, verüben, planen, ausführen, aufklären; jmdn. eines -s anklagen, beschuldigen, überführen; der Schauplatz eines -s; Recherchen ... zum organisierten V. in der Bundesrepublik Deutschland (Spiegel 39, 1983, 292); b) (abwertend) verabscheuenswürdige Untat; verwerfliche, verantwortungslose Handlung: die V. der Hitlerzeit; Kriege sind ein V. an der Menschheit; ein V. gegen die Menschlichkeit; Als ein ungeheuerliches V. ... hat ... Gennadi Gerassimow die Schändung des sowjetischen Ehrenmals in Berlin-Treptow bezeichnet (Freie Presse 30. 12. 89, 2); Ü es ist doch kein V., mal ein Glas Bier zu trinken.

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VERBRECHEN BEGANGEN HABEN →← VERBRAUNUNG

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VERBRECHEN

1. * vt1) ломать; отламывать (конец, край чего-л.) 2) скашивать, косо отрубать ( срезать ) 3) совершать (что-л.преступное); провиниться (в чём-л.); нат... смотреть

VERBRECHEN

n -s, =преступлениеein Verbrechen am Volk ( an der Menschheit ) — преступление перед народом ( перед человечеством )Verbrechen gegen den Frieden — прес... смотреть

VERBRECHEN

Verbrechen n -s, = преступление ein Verbrechen begehen*, sich (D) ein Verbrechen zuschulden kommen lassen* — совершить преступление ein Verbrechen geg... смотреть

VERBRECHEN

verbrechen* vt (употр. б. ч. в Perfekt) 1. провиниться (в чём-л.), натворить (что-л.) was habe ich denn verbrochen? — что я такого сделал? 2. разг. пл... смотреть

VERBRECHEN

Verbrechen: translation Verbrechen n crime; criminal offence [AE offense]; (AE) felony; (BE) indictable offence

VERBRECHEN

verbrechen: übersetzungverbrechen, etwas, delinquere (absol.). – nichts verbrochen haben, nihil deliquisse: was hat er verbrochen? quid mali meruit?

VERBRECHEN [2]

Verbrechen [2]: übersetzungVerbrechen, das, delictum (das gesetzwidrige Vergehen). – maleficium (die Übeltat). – facinus (die Untat). – scelus (eine ru... смотреть

VERBRECHEN BEGANGEN HABEN

kein unbeschriebenes Blatt sein (umgangssprachlich); etwas ausgefressen haben (umgangssprachlich); etwas auf dem Kerbholz haben (umgangssprachlich); sc... смотреть

VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN

Verbrechen gegen den Frieden: übersetzung Verbrechen gegen den Frieden,   nach dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozes... смотреть

VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

Verbrechen gegen die Menschlichkeit: translation Verbrechen n gegen die Menschlichkeit crime against humanity

VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

Verbrechen gegen die Menschlichkeit: übersetzung Verbrechen gegen die Menschlichkeit,   Humanitätsverbrechen, im Völkerstrafrecht die vor oder währe... смотреть

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