DREIMÄNNERWEIN

∙Drei|mạ̈n|ner|wein, der [nach dem Volksmund muss derjenige, der diesen Wein trinken soll, von einem Zweiten festgehalten werden, u. ein Dritter muss ihm den Wein einflößen; wohl scherzh. Entstellung von ↑Traminer zu „Dreimänner“]: (landsch.) saurer, ungenießbarer Wein: Ich tat einen tüchtigen Zug, musste aber ... das ganze Gesicht verziehn, denn er schmeckte wie D. (Eichendorff, Taugenichts 86).

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