FLEXIBLE ARBEITSZEIT

Flexible Arbeitszeit: übersetzung

Flexible Arbeitszeit
 
Die Vorstellung von Arbeit als »Tagewerk« gilt in vielen Betrieben als überholt. Starre Arbeitszeiten weichen zunehmend flexiblen Arbeitszeitmodellen. Dabei hat sich die »gleitende Arbeitszeit« im öffentlichen und im privaten Dienstleistungssektor als Arbeitszeitmodell am meisten durchgesetzt. Bei »freien Arbeitszeitmodellen« wird die Arbeitszeit gänzlich aufgehoben, allerdings bleibt das Arbeitspensum vorgeschrieben.
 
 Worauf bezieht sich die Flexibilisierung der Arbeitszeit?
 
Die Einführung einer flexiblen Arbeitszeit ermöglicht es, den Einsatz der Beschäftigten und den konkreten Arbeitsanfall optimal aufeinander abzustimmen. Wer flexible Arbeitszeiten hat, kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit beschäftigt sein. Der Begriff der »flexiblen Arbeitszeit« sagt über den Umfang der täglichen Arbeitszeit noch nichts aus. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit bezieht sich sowohl auf die Lage der Arbeitszeit als auch auf die Dauer der Arbeitszeit. Lage und Dauer der Arbeitszeit sind wandelbar und können den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Zu beachten ist, dass auch bei flexibler Arbeitszeit das höchstzulässige Maß des Arbeitszeitgesetzes zu beachten ist. Danach darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs vollen Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ebenfalls zu beachten sind die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Regelungen zur Ruhepause und zur Ruhezeit.Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ist dem Arbeitnehmer eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Ruhepause von 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit sieht das Arbeitszeitgesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, die auf einem Tarifvertrag basiert, sind Ausnahmen von der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit möglich. So kann z. B. abweichend von der gesetzlichen Bestimmung ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt werden. In Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben kann beispielsweise die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden.
 
 Vorteile und Nachteile der flexiblen Arbeitszeit
 
Für die Arbeitnehmer bedeuten flexible Arbeitszeiten z. B. eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zeiten der Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger lassen sich in einen Tagesablauf mit flexiblen Arbeitszeiten besser »einbauen«. Für die Unternehmen bedeuten flexible Arbeitszeiten eine bessere Auslastung der Produktionsmittel oder der Büroeinrichtung. Der Betrieb oder das Büro sind nur besetzt, wenn auch tatsächlich Arbeit anfällt. Arbeitnehmer sitzen in Zeiten geringer Auslastung nicht unbeschäftigt am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können auch mit der Arbeit entstehende übliche Nebenkosten, z. B. Wartungs-, Heiz- und Stromkosten, gespart werden. Die Einführung flexibler Arbeitszeiten hat in vielen Unternehmen auch dazu geführt, dass teure Überstundenzuschläge vermieden werden konnten. Der Arbeitnehmer, der die übliche Stundenzahl überschreitet, erhält keine Überstundenzuschläge, sondern die geleistete Arbeitszeit in Form von Freizeit zu einem anderen Zeitpunkt zurück.
 
Unternehmen mit flexibler Arbeitszeit sind darauf angewiesen, dass die einzelnen Arbeitnehmer ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit ausüben. Sie müssen bereit sein, die gewonnene Arbeitszeitsouveränität im Interesse des Betriebes wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass der Informationsfluss unter den Mitarbeitern gut funktionieren muss. Auch wer nicht acht Stunden am Arbeitsplatz verweilt, muss über den Stand der Arbeit - sei es in der Produktion oder im Dienstleistungsbereich - unterrichtet sein. Termine müssen exakt abgestimmt werden. Dies setzt eine reibungslose Kommunikation zwischen den Kollegen untereinander, aber auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern voraus.
 
 Formen der flexiblen Arbeitszeit
 
Teilzeitarbeitsverhältnisse bieten den Betrieben in hohem Maß die Möglichkeit, vorhandene Arbeit und die bestehende Arbeitszeit flexibel anzupassen. In zahlreichen Unternehmen wurden hierzu sehr differenzierte Arbeitszeitmodelle geschaffen. So kann beispielsweise mit dem Arbeitnehmer eine feste Wochenstundenzahl vereinbart werden. Die Lage der Arbeitszeit ist jedoch von Woche zu Woche unterschiedlich.
 
In vielen Betrieben wurden auch Arbeitszeitkorridore geschaffen: Mit dem Arbeitnehmer wird eine bestimmte feste Dauer der Arbeitszeit vereinbart, z. B. monatlich 80 Stunden. Gleichzeitig wird mit dem Arbeitnehmer hierfür ein festes Bruttoeinkommen vereinbart. Tatsächlich leistet der Arbeitnehmer die festgelegte Stundenzahl jedoch nicht Monat für Monat ab. Vielmehr ist er nur verpflichtet, im Zeitraum von z. B. 6 oder 12 Monaten auf die durchschnittliche Monatsstundenzahl von 80 Stunden zu kommen. Ist die Auftragslage schlecht, arbeitet er in einem Monat statt 80 Stunden nur 50 Stunden. Umgekehrt arbeitet er in Zeiten von Auftragsspitzen statt 80 Stunden eventuell sogar 110 Stunden. Sein Bruttoentgelt bleibt konstant. Ist der Arbeitsanfall gering, erzielt er mehr Freizeit, ohne dabei Verdiensteinbußen hinnehmen zu müssen. Sollen allzu hohe Schwankungen oder Überbelastungen in Zeiten hohen Arbeitsanfalls vermieden werden, so können für die einzelnen Abrechnungszeiträume bestimmte Mindeststundenzahlen oder Höchststundenzahlen vereinbart werden.
 
Eine andere Form der flexiblen Arbeitszeit ist die im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Arbeit auf Abruf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich darüber, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall (auf Abruf) zu erbringen hat. Die Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit sowie das Entgelt müssen von vornherein feststehen. Ist eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Ist die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber bestimmt aber die Lage der Arbeitszeit einseitig. Er muss dem Arbeitnehmer jeweils vier Tage im Voraus mitteilen, dass er zur Arbeit erscheinen soll. Die viertägige Ankündigungsfrist ist dabei zwingend zu beachten.
 
Das Jobsharing ist ebenfalls eine im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Form der Arbeitszeitflexibilisierung. Mehrere Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz und sind berechtigt, die Aufteilung der Arbeitsaufgaben untereinander selbst vorzunehmen. Die Dauer der individuellen Arbeitszeit des einzelnen Jobsharing-Partners ist vertraglich mit dem Arbeitgeber festgelegt. Zur Vertretung eines Jobsharing-Partners sind die anderen Arbeitnehmer nur verpflichtet, wenn sie dieser im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Vertretung besteht, wenn der Arbeitsvertrag bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist.
 
Ein weiteres Mittel zur Flexibilisierung von Arbeitszeit ist die Einführung der Gleitzeit. Hier besteht für die Arbeitnehmer eine Kernarbeitszeit, innerhalb der ein Anwesenheitszwang besteht. Außerhalb der Kernarbeitszeit können die Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb der Gleitphasen selbst bestimmen. Um die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu kontrollieren, haben viele Betriebe Zeiterfassungsgeräte eingeführt, die mit der Stechkarte zu bedienen sind. In manchen Betrieben wurde die Regelung einer Kernarbeitszeit wieder abgeschafft. Die Arbeitnehmer sollen die Lage, nicht die Dauer ihrer Arbeitszeit völlig frei selbst bestimmen. Verpflichtung ist, dass sie die Lage ihrer Arbeitszeit an den betrieblichen Bedürfnissen orientieren.
 
Beispielsweise in saisonabhängigen Betrieben wurden zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Jahresarbeitszeitkonten gebildet. Fällt in einer Saison weniger Arbeit an, muss der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Bei erhöhtem Arbeitsanfall hat er unter Umständen mehr Arbeitsstunden zu leisten als arbeitsvertraglich vereinbart. Der Ausgleich erfolgt in Form von Freizeit zu Zeiten schwächeren Arbeitsanfalls.
 
Ein weiteres Flexibilisierungsmodell ist das so genannte Sabbatjahr. In diesem Fall wird über mehrere Jahre geleistete und gesammelte Mehrarbeit in einem einjährigen Urlaub abgegolten.

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