GEBARUNG

Gebarung: übersetzung

Ge|ba|rung, die; -, -en [zu gebaren]:
1. <o. Pl.> (geh.) Gebaren.
2. (österr.) Buchführung, finanzielle Geschäftsführung:
eine ausgeglichene G.;
einen Einblick in die [geschäftliche, finanzielle] G. einer Firma gewähren;
die G. (den Geschäftsbericht) vorlegen.

* * *

Ge|ba|rung, die; -, -en [zu ↑gebaren]: 1. <o. Pl.> (geh.) Gebaren: ein paar sehr Alte, denen man nicht die Kräfte zu solcher G. zugetraut haben würde (Nossack, Begegnung 325); ∙ <auch Pl.:> Ihre -en und Manieren ... waren in den Stadthäusern viel zu breit (Keller, Das Sinngedicht 51). 2. (österr.) Buchführung, finanzielle Geschäftsführung: eine ausgeglichene G.; einen Einblick in die [geschäftliche, finanzielle] G. einer Firma gewähren; Die Rapid-Freunde werden wenig Verständnis aufbringen, wenn die G. des Klubs in Ordnung ist, die Mannschaft jedoch passiv (Presse 17. 7. 69, 6); die G. (den Geschäftsbericht) vorlegen.

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GEBARUNG

f =, -en1) см. Gebaren2) управление делами; деятельность; ведение (финансовых) дел3) финансовая комиссия, финансовый комитет

GEBARUNG

Gebarung f = 1. высок. см. Gebaren 2. австр. ведение (финансовых) дел

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